Willkommen!!
Geschrieben von Pressedienst OSB
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wie Sie wahrscheinlich schon durch die Medien erfahren haben, hat das Hessische Kultusministerium gestern bekannt gegeben, wie der Schulbetrieb nach den Osterferien gestaltet wird. Den Elternbrief des Kultusministeriums erhalten Sie über die Klassenleitungen und können ihn auch über unsere Homepage oder über die Homepage des Kultusministeriums einsehen.
Folgende Entscheidungen hat das Kultusministerium getroffen:
1. Die Regelungen zum Präsenz- und Distanzunterricht bleiben unverändert, das heißt für unsere Schule konkret:
Im Präsenzunterricht sind ab dem 19. April 2021 weiterhin
- alle Abschluss-Schülerinnen und Schüler der 9. Hauptschul- und 10. Realschulklassen
- die Jahrgänge 5 und 6
- die beiden Intensivklassen
- Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- die Schülerinnen und Schüler unseres Förderschulzweigs.
Es gelten die bekannten Stundenpläne aus den Wochen vor den Osterferien.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler bleiben weiterhin im Distanzunterricht, was ich mehr als bedauere! Leider gibt es vom Kultusministerium keine konkrete Aussage, wann sich dieser Zustand ändern wird.
Das Kultusministerium hat zusammen mit der Landesschülervertretung für alle hessischen Schülerinnen und Schüler Hilfsangebote zum Thema psychische Gesundheit zusammengestellt. Das Schreiben und ein Begleitvideo finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Kultus-ministeriums unter
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informatio-nen-zu-corona
- Testpflicht:
Alle Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen zweimal wöchentlich einen negativen Corona-Test nachweisen. Es gibt für Sie als Eltern zwei Möglichkeiten des Nachweises:
- Sie gehen mit Ihrem Kind zu einem Testzentrum und lassen sich den negativen Test schriftlich bescheinigen. Das Testergebnis ist 72 Stunden gültig.
- Sie stimmen schriftlich zu, dass Ihr Kind sich in der Schule unter Aufsicht einer Lehrkraft zu Unterrichtsbeginn um 8:15 Uhr selbst testet.
- Das Formular zur Einwilligung in den Selbststest will das Kultusministerium im Laufe des heutigen Tages zur Verfügung stellen. Sie erhalten es dann umgehend über die Klassenleitung Ihres Kindes digital bzw. Sie können es über unsere Homepage oder die Homepage des Kultusministeriums herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und Ihrem Kind am Montag mit in die Schule geben. Alternativ können Sie es ausgedruckt morgen und übermorgen zwischen 8 und 13 Uhr im Sekretariat der Schule erhalten.
- Testdurchführung:
Über folgende drei Links finden Sie Informationen zur Durchführung der Selbsttests:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/video-selbsttests-1873982
https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/
https://www.youtube.com/watch?v=A0EqaSBurX0&t=47s
(Video der Augsburger Puppenkiste)
- Testverweigerung:
Sollten Sie den Selbsttest oder den Nachweis durch ein Testzentrum verweigern, darf Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Es wird distanzbeschult und Sie müssen dies schriftlich der Klassenleitung gegenüber kundtun.
Sollten Sie dem Selbsttest in der Schule zustimmen, Ihr Kind sich aber weigern, ihn durchzuführen, muss es umgehend das Schulgelände verlassen und wird distanzbeschult. Sie werden vom Sekretariat hierüber informiert.
- Umgang mit einem positiven Testergebnis:
- Sollte das Ergebnis des Selbsttests positiv sein, muss Ihr Kind schnellstmöglich von Ihnen abgeholt werden. In diesem Fall werden Sie von unserem Sekretariat umgehend informiert. Bitte sorgen Sie daher dafür, dass wir eine aktuelle Telefonnummer, unter der Sie am besten erreichbar sind, vorliegen haben.
- Wir als Schule müssen im nächsten Schritt das Gesundheitsamt informieren und Sie müssen das Ergebnis in einem Testzentrum oder bei einem Arzt mit einem PCR-Test überprüfen lassen.
- Ihr Kind wird in unserer Großsporthalle unter Aufsicht einer Lehrkraft darauf warten, dass Sie es abholen. Bitte nutzen Sie dafür die Türen auf der Rückseite der Großsporthalle, die offen sein werden und informieren Sie die aufsichtsführende Lehrkraft, bevor Sie Ihr Kind mitnehmen.
Es tut mir aufrichtig leid, Ihnen und euch heute keine positiveren Nachrichten mitteilen zu können. Ich hoffe für uns alle, dass ein Ende dieser schwierigen Zeiten, die uns ja nicht nur schulisch und beruflich, sondern auch privat massiv beeinträchtigen, baldmöglichst hinausfinden.
Borken, 14. April 2021
Dr. Christine Sperlich, Schulleiterin
Bitte nicht vergessen, die Mund-Nasen-Schutzmaske mitbringen und benutzen!
Es besteht auf dem Gelände und in den Unterrichtsräumen der GHS-Borken Maskenpflicht!
Weitere Infos, Formulare etc. unter Downloads!

Die Offene Schule Borken ist mit dem Schuljahr 2020/21 nun im zehnten Jahr angekommen. Es sind mittlerweile die Jahrgänge 5 bis 10 mit insgesamt 550 Schülerinnen und Schülern, die nach unserem neuen Modell unterrichtet werden.
In der Offenen Schule wird nicht unter Zeitdruck gepaukt, vielmehr werden den Kindern Freiräume zur Selbstgestaltung und Selbstbestimmung gelassen. In einer erfolgreichen Schule brauchen Kinder den ganzen Tag für die Bildung, für ein kluges Abwechseln von Arbeit und Pausen, von kognitiver Anstrengung und sozialer Erfahrung, für ein gemeinsames Essen, für Theater, Sport und das Einüben von selbstständiger Arbeit.
Nach Schulschluss, zum Ende des Nachmittags, entsteht Zeit für Familien, in der nach Möglichkeit keine Hausaufgaben mehr angefertigt werden müssen. Eltern können mit der Schule wirksamer kooperieren und eine Erziehungspartnerschaft eingehen, in der das Fortkommen der Kinder als gemeinsame Aufgabe angesehen wird.
Auf unserer Homepage möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zur Verfügung stellen. Berichte über aktuelle Ereignisse an unserer Schule können Sie unter "GHS-Aktuell" lesen. Über wichtige Termine in naher Zukunft informieren wir Sie unter dem Menüpunkt "Termine". Im Bereich "Downloads" stehen Elternbriefe, Formulare und Informationen über die Entwicklung der Gustav-Heinemann-Schule sowie das Schulprogramm zum Herunterladen bereit.
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